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Kollegienwall 28a/b
49074 Osnabrück
Ambulante Betreuung im Jugendstrafverfahren
Arbeiterwohlfahrt für die Region Osnabrück e.V. (AWO)
Bereits seit 1986 werden im Rahmen eines Kooperationsvertrages ambulante Angebote in Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe Stadt Osnabrück durchgeführt. Die Jugendgerichtshilfe und die ambulanten Betreuungsangebote können nicht voneinander getrennt betrachtet werden, sondern sehen sich als eine Einheit. Gemäß § 2 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sind die Rechtsfolgen und das Verfahren gegen strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche (14 – 17 Jahre) und Heranwachsende (18 – 20 Jahre) vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten. Die Begleitung und Betreuung in den ambulanten Angeboten trägt diesem Kerngedanken im besonderen Maße Rechnung.
Durch bestimmte Weisungen und Auflagen sollen Schwierigkeiten der jungen, straffällig gewordenen Menschen gemindert und vorhandene Konflikte aufgearbeitet werden. Die ambulanten Betreuungsangebote bieten vielfältige Lernfelder mit Möglichkeiten zur Sozial- und Legalbewährung sowie einer Verbesserung der Zukunftsperspektiven.
Wir halten ein ausdifferenziertes Angebot an Einzelfall- und Gruppenmaßnahmen vor, welche sich an den unterschiedlichen Straftaten, Lebensumständen sowie den Fähigkeiten und Bedürfnissen der jungen Menschen orientieren.
Einzelfallebene:
· Kurzintervention
· Einzelbetreuung
· Einzelcoaching Anti-Gewalt
· Pädagogische Arbeit mit Täter*innen sexueller Gewalt
· Schulische Hilfen
· Projekt Perspektive (Betreuung für suchtgefährdete/-abhängige junge Menschen)
Gruppenangebote:
· Osnabrücker Erfahrungskurs (Sozialer Trainingskurs)
· Präventionskurs für Eigentumsdelikte
· Gewalt-Präventionskurs
· Betreute Arbeitsprojekte
Die in unserem Leitbild verankerten Grundwerte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit bestimmen unser Selbstverständnis als Verband (AWO) wie auch unser tägliches Handeln. Die Arbeit der Ambulanten Betreuung im Jugendstrafverfahren orientiert sich an dem Leitsatz „Helfen statt Strafen“. Das bedeutet wir sehen junge Straftäter in erster Linie nicht als Täter, sondern als Jugendliche.