Haus des Jugendrechts Osnabrück
Über das Haus des Jugendrechts
Das Haus des Jugendrechts Osnabrück ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft Osnabrück, der Polizeiinspektion Osnabrück und der Stadt Osnabrück.
Zentrales Anliegen des Haus des Jugendrechts Osnabrück ist die Optimierung der Verfahrensabläufe bei der Verfolgung und Verhütung von Jugendkriminalität durch die Zusammenführung von Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe sowie freien Trägern der Jugendhilfe "unter einem Dach".
Flächendeckend für das Stadtgebiet Osnabrück soll durch die Verbesserung der bereits bestehenden behördenübergreifenden Zusammenarbeit
1. auf die gesamte Jugenddelinquenz im Bereich der Stadt Osnabrück schnell, abgestimmt und erzieherisch sinn- und wirkungsvoll reagiert werden,
2. die Möglichkeiten der beteiligten Kooperationspartner zur Früherkennung abweichenden Verhaltens verbessern werden, um entstehende kriminelle Karrieren schneller zu erkennen und deren Verfestigung entgegen zu wirken,
3. die Beendigung krimineller Karrieren jugendlicher und heranwachsender Täter beschleunigen werden und
4. abgestimmte Präventions- und Interventionskonzepte entwickelt werden.
Durch das Haus des Jugendrechts Osnabrück soll eine umfassende und ganzheitliche Bearbeitung der Jugendkriminalität in der Stadt Osnabrück stattfinden, unter besonderer Berücksichtigung der multikausalen Entstehungsbedingungen der Jugenddeliquenz.
Eine geeignete Reaktion auf viele Fälle dieser Straffälligkeit ist die Diversion. Auch hierbei geht es um die Verhinderung weiterer Straftaten, in Einzelfällen möglicherweise um die Abwendung des Beginns krimineller Karrieren. Ziel des Haus des Jugendrechts ist ausdrücklich die Förderung und Beschleunigung der Diversion, sowie die Verbesserung der im Rahmen der Diversion angebotenen Interventionen und Hilfsangebote.
Zudem wird die Gruppe der mehrfachauffälligen Tatverdächtigen, deren Delinquenzbelastung unverhältnismäßig hoch ist und aus der heraus sich häufig kriminelle Karrieren entwickeln, besonders n den Fokus genommen.
Es ist das Anliegen des Haus des Jugendrechts Osnabrück zielgerichtete Maßnahmen und Reaktionen auf diese Gruppe von Jugendlichen und Heranwachsenden durchzuführen, zu verbessern und weiter zu entwickeln, damit aus kriminellen Jugendlichen und Heranwachsenden keine Intensivtäter mit verfestigten kriminellen Karrieren werden
Der räumliche Zusammenzug der Kooperationspartner zieht keinerlei Vermischungen / Veränderungen bezüglich der Aufgaben des jeweiligen Kooperationspartners nach sich. Die beteiligten Institutionen arbeiten aufgabentreu, eigenständig und unabhängig gemäß ihren gesetzlichen Aufträgen. Im Haus des Jugendrechts Osnabrück gilt es, die Arbeitsabläufe im Rahmen der Zusammenarbeit organisatorisch zu optimieren und durch die enge Zusammenarbeit das gegenseitige Verständnis der Kooperationspartner zu erhöhen. Hierdurch soll besser und zielgenauer auf die durch die Straffälligkeit der Jugendlichen und Heranwachsenden zutage tretenden Problemstellung reagiert werden.
Diese Balance zwischen Aufgabentreue und organisatorischer Optimierung ist so gestaltet, dass das besondere Vertrauensverhältnis zwischen den Jugendlichen und den zuständigen Mitarbeitern der Jugendhilfe keinen Schaden nimmt. In der Regel haben die Eltern betroffener Jugendlicher und Heranwachsender ein stark ausgeprägtes Interesse an einer zügigen Veränderung der Situation und des Verhaltens ihrer Kinder. Das besondere Augenmerk und die abgestimmte Kooperation sollen nicht als Sanktion, sondern als Hilfestellung angesehen werden.
Die Grundlagen der Zusammenarbeit sind neben dem Kooperationsvertrag und der zu erstellenden Geschäftsordnung für das Haus des Jugendrechts die datenschutzrechtlichen Bestimmungen niedersächsischen Polizeigesetzes, der Strafprozessordnung (StPO) und der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) sowie die gem. S 35 SGB I, 61 bis 68 SGB VIII, 67 bis 85a SGB X, unter besonderer Berücksichtigung des zu wahrenden Sozialgeheimnisses und Einhaltung der allgemeinen Vorgaben der EUDatenschutzgrundverordnung (EUDSGVO).
Haus des Jugendrechts / Kooperationspartner:
Wegbeschreibung
Haus des Jugendrechts Osnabrück
Kollegienwall 28a/b
49074 Osnabrück
Kontakt
Koordinator:
StA Humpohl
Tel.: 0541 / 315-3961
E-Mail: stos-HausdesJugendrechts@justiz.niedersachsen.de