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Die Staatsanwaltschaft Osnabrück

Die Staatsanwaltschaft im Haus des Jugendrechts Osnabrück (Abteilung II der Staatsanwaltschaft Osnabrück) leitet die Ermittlungen in Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Sie ist seit 21.01.2021 im Haus des Jugendrechts untergebracht. Sie besteht derzeit aus insgesamt 7 Jugenddezernentinnen und -dezernenten.

Die Jugendstaatsanwältin bzw. der Jugendstaatsanwalt für den Ort bearbeitet die Verfahren gegen alle Jugendlichen und Heranwachsenden in dem ihr bzw. ihm zugewiesenen Ort. Dies kann, abhängig vom jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft, eine Stadt, ein oder mehrere Stadtteile oder das Gebiet eines Kreises sein. Die Zuständigkeit der Jugendstaatsanwältin bzw. des Jugendstaatsanwalts für den Ort wird durch den Wohnort der Jugendlichen bestimmt.

Zuständig ist die Jugendabteilung II zum einen für Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende Beschuldigte, welche im Bezirk des Amtsgerichts Osnabrück wohnen. Bei Jugendlichen ist nämlich grundsätzlich die Staatsanwaltschaft am Wohnsitz des Jugendlichen/Heranwachsenden zuständig, dies folgt aus § 42 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Dieser Bezirk umfasst die Stadt Osnabrück sowie die Gemeinden Wallenhorst, Belm, Ostercappeln, Bohmte, Bad Essen, Bissendorf, Melle und Hasbergen.

Der gesamte Zuständigkeitsbereich der Jugendabteilung II wird auf die verschiedenen Jugenddezernentinnen und -dezernenten anhand der Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Beschuldigten verteilt.

Das Konzept der Jugendstaatsanwältin bzw. des Jugendstaatsanwalts für den Ort bietet folgende Vorteile:

• Beschleunigte Sachbearbeitung durch kürzere Wege, engere Kooperation und bessere Vernetzung der örtlichen Behörden,

• Bündelung der Sachkompetenz,

• Umfassende Kenntnis des sozialen Umfeldes, der örtlichen Brennpunkte und des kriminellen Werdeganges des Einzelnen,

• Besondere Motivation durch Identifikation mit dem eigenen Bezirk.

Darüber hinaus ist die Jugendabteilung II für die sog. Jugendschutzverfahren zuständig. Hierbei handelt es sich um Verfahren, bei denen Kinder und Jugendliche Opfer von Straftaten geworden sind. Auch in diesen Verfahren ist wegen der besonderen Sachkunde erforderlich, dass diese Verfahren grundsätzlich vor dem Jugendgericht stattfinden, was aus § 26 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) folgt.

Durch die enge Zusammenarbeit im HDJR soll eine umfassende und ganzheitliche Bearbeitung der Jugendkriminalität in der Stadt Osnabrück durch die Staatsanwaltschaft, die Polizei und die Jugendgerichtshilfe stattfinden. Dies wird insbesondere auch durch die Bearbeitung der Fälle „unter einem Dach“ möglichst effektiv gewährleistet.

Dies führt hier keinesfalls zu einer Vermischung/Veränderung der Aufgaben der jeweiligen Institutionen. Vielmehr arbeiten die beteiligten Institutionen aufgabengetreu, eigenständig und unabhängig, jedoch wird der Arbeitsablauf im Rahmen des Verfahrens durch die örtliche Verbundenheit wesentlich vereinfacht und optimiert.


HdJR-StA  

Haus des Jugendrechts - Staatsanwaltschaft Osnabrück

Postalische Anschrift

Kollegienwall 11
49074 Osnabrück

Kontakt

Abteilungsleitung /
Ansprechpartner gem. Ziff. 3.3 Schulerlass Zusammenarbeit:

OStA Vogelpohl
Tel.: 0541 / 315-3973
Email: dirk.vogelpohl@justiz.niedersachsen.de

Koordinator des HdJR:

StA Humpohl
Tel.: 0541 / 315-3961
Email: marc.humpohl@justiz.niedersachsen.de

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