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Die Polizei im Haus des Jugendrechts

Im Haus des Jugendrecht Osnabrück ist die Polizeiinspektion Osnabrück mit dem 6. Fachkommissariat (Jugendkommissariat) vertreten. Aktuell sind hier 17 speziell für die Jugendsachbearbeitung ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

Mit der Polizeireform 2004 wurden bei der Polizei Niedersachsen flächendeckend Jugendkommissariate eingerichtet.

Hintergrund war, dass aufgrund vorliegender kriminologischer Erkenntnisse bzw. der Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik zu belegen war, dass delinquentes Verhalten in der Gruppe der jungen Menschen stärker in Erscheinung tritt als in anderen Altersgruppen. Bekanntermaßen handelt es sich hierbei um eine entwicklungsbedingte bzw. episodenhafte Erscheinung, die sich mit zunehmendem Alter bzw. unter dem Einfluss erzieherischer und ggf. jugendstrafrechtlicher Reaktionen wieder verliert.

Durch die Einrichtung der Jugendkommissariate soll frühzeitig versucht werden, hier gegenzusteuern. Das Ziel der polizeilichen Jugendsachbearbeitung liegt insbesondere darin, zu verhindern, dass ein einmaliges oder kurzzeitiges delinquentes Verhalten sich verfestigt und in Richtung der Begehung weiterer, insbesondere schwererer Straftaten oder einer kriminellen Karriere entwickelt. Insoweit ist die Bekämpfung der Jugendkriminalität ein Schwerpunkt polizeilichen Handelns und stellt besondere Ansprüche an ein vernetztes und abgestimmtes Handeln sämtlicher Akteure.

Aufgabe der polizeilichen Sachbearbeitung ist es, alle Informationen, die als Beweise für eine spätere Verhandlung von Bedeutung sein könnten, zusammenzutragen. Mit Blick auf die Tatverdächtigen können das sowohl belastende, als auch entlastende Beweise sein. Zudem wird bei den Anhörungen und Vernehmungen ein besonderes Augenmerk auf die aktuellen sozialen und entwicklungsspezifischen Besonderheiten bei den anzuhörenden bzw. zu vernehmenden Personen gelegt.

Als Jugendkriminalität werden im Allgemeinen strafrechtlich relevante Verstöße junger Menschen bezeichnet. Die herrschende Definition richtet sich nach dem Altersrahmen des Jugendstrafrechts, das auf Jugendliche ab 14 bis unter 18 Jahren sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – auch auf Heranwachsende ab 18 bis unter 21 Jahren angewendet werden kann.

Bei Einrichtung der Jugendkommissariate wurde festgelegt, dass hier, bis auf wenige Ausnahmen, alle polizeilichen Ermittlungsvorgänge in Straf- und Bußgeldverfahren bearbeiten werden, die von Kindern und Jugendlichen begangen werden. Da man im Rahmen einer Organisationsanpassung feststellen konnte, dass es aufgrund der besonderen, engmaschigen Sachbearbeitung in den Jugendkommissariaten in den Jahren 2009 bis 2018 zu einer Abnahme der Fallzahlen um ca. 37 Prozent gekommen ist, wurde entschieden, dass ab dem Jahr 2020 in den Jugendkommissariaten nunmehr auch die von der Gruppe der heranwachsenden Menschen begangenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bearbeitet werden.

Dementsprechend werden aktuell im 6. Fachkommissariat Osnabrück bis auf Tötungs-, Staatsschutz- und Verkehrsdelikte, grundsätzlich alle entsprechenden Ermittlungsvorgänge bearbeitet, die sich gegen Personen unterhalb von 21 Jahren richten. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem sogenannten Wohnortprinzip. Demnach spielt es keine Rolle, wo die Straftat begangen wurde, sondern dass die Beschuldigten im Zuständigkeitsbereich des Jugendkommissariats wohnt.

Die Zuständigkeit des 6. Fachkommissariats Osnabrück erstreckt sich zunächst auf das komplette Stadtgebiet Osnabrück. Neben dem Stadtgebiet gehört zur Polizeiinspektion auch der gesamte Landkreis Osnabrück. Hier gibt es insgesamt 4 Polizeikommissariate (PK Bersenbrück, PK Bramsche, PK Georgsmarienhütte und PK Melle). An diesen Standorten gibt es jeweils eigene Kriminalermittlungsdienste. Innerhalb dieser Kriminalermittlungsdienste gibt es unter anderem jeweils ein Aufgabenfeld 4, in denen ebenfalls entsprechend ausgebildete Jugendsachbearbeiter Jugendkriminalität bearbeiten. Bei herausragenden Delikten, hier insbesondere Sexualstraftaten oder auch bandenmäßig begangene Straftaten, werden diese Ermittlungsverfahren aber auch zentral im 6. Fachkommissariat bearbeitet.

Des Weiteren werden im Jugendkommissariat Osnabrück Vermisstenvorgänge minderjähriger Personen bearbeitet, pro Jahr etwa 600 – 700 Fälle.

Als Besonderheit kommt für den Bereich Osnabrück hinzu, dass im 6. Fachkommissariat alle Ermittlungsvorgänge im Deliktsbereich Graffiti bearbeitet werden. Diesbezüglich wurde extra eine Ermittlungsgruppe Graffiti eingerichtet.

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Weiterführende Links

Polizeiliche Jugendprävention

Die polizeiliche Jugendprävention umfasst die klassischen Themen der verhaltensorientierten Prävention:

  • Gewaltprävention
  • Suchtprävention
  • Mediensicherheit
  • Zivilcourage
  • Prävention zur Verhinderung sexuellen Missbrauchs
  • Prävention zur Verhinderung von Eigentumskriminalität
  • Prävention zur Vermeidung politisch oder religiös motivierter Kriminalität
  • Verkehrsunfallprävention

Sie richtet sich speziell an Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sowie an Erziehungsberechtigte, Lehrer*innen, Mitarbeiter*innen in Krippen oder Kindergärten, Sportübungsleiter*innen und andere Personen, die Minderjährige in risikohaften Situationen unterstützen können oder deren Aufgabe es ist, solche Situationen zu vermeiden.

In der Polizeiinspektion Osnabrück sind insbesondere die Beauftragte für Jugendsachen, die Sachbearbeiter*innen im Präventionsteam, die Mitarbeiter*innen der Präventionspuppenbühnen und der Beauftrage für Prävention politisch motivierter Kriminalität (PPMK) mit den Aufgaben der Prävention beauftragt.

Kontaktaufnahme über die Beauftragte für Jugendsachen

KHK’in Anke Hamker

Kollegienwall 6-8
49074 Osnabrück

Telefon: 0541 / 327-2041
E-Mail: anke.hamker@polizei.niedersachsen.de

PD Osnabrück  

Postalische Anschrift

Kollegienwall 6-8
49074 Osnabrück
Telefon: 0541 / 327-0

Funktion-E-Mail

fk6@pi-os.polizei.niedersachsen.de

KHK Huning  

KHK Michael Huning, Leiter Fachkommissariat 6

Telefon: 0541 / 327-3601
E-Mail: michael.huning@polizei.niedersachsen.de

KK Kormann  

KK Michael Kormann, Vertreter

Telefon: 0541 / 327-3602
E-Mail: michael.kormann@polizei.niedersachsen.de

PAng Heymann  

PAng Margit Heymann, Geschäftsstelle

Telefon: 0541 / 327-3603
E-Mail: fk6@polizei.niedersachsen.de

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