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Die Jugendgerichtshilfe im Haus des Jugendrechts

Wir beraten, begleiten und betreuen junge Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren mit Wohnsitz in Osnabrück im Zusammenhang mit Jugendkriminalität sowie in Bußgeldverfahren, in denen es in den meisten Fällen um Schulpflichtverletzungen geht. Die Begleitung im Strafverfahren beginnt zum frühest möglichen Zeitpunkt, sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und endet erst, nachdem dieses abgeschlossen ist.

Wir sind keine Verteidigerinnen bzw. Verteidiger. Wir nehmen unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht eigenständig und neutral Aufgaben der Jugendhilfe wahr.

Als Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Jugendamtes oder des Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverbandes für die Region Osnabrück e.V. ist es unser Ziel, erneute Straffälligkeit zu verhindern. Dazu ist es notwendig, dass wir mit den betroffenen jungen Menschen und deren wesentlichen Bezugspersonen sprechen. Bei der Einordnung der Straffälligkeit stehen nämlich die bisherige Entwicklung der jungen Menschen, die aktuelle Situation und die individuellen Beweggründe der vorgeworfenen Straftat im Mittelpunkt.

In den vom Erziehungsgedanken geleiteten Strafverfahren soll den individuellen Anforderungen jedes Einzelnen Rechnung getragen werden.

Wir wollen junge Menschen bei Schwierigkeiten und Entwicklungsbedarfen, die sich aus der Straffälligkeit ergeben haben oder damit im Zusammenhang stehen, unterstützen und ihnen Hilfe anbieten. Dafür stehen unterschiedliche Betreuungsangebote im Einzelkontakt oder in Gruppenform zur Verfügung, die vom Jugendamt in Kooperation mit der AWO Kreisverband für die Region Osnabrück e.V. durchgeführt werden. Wir helfen zudem bei Wiedergutmachungsbemühungen und vermitteln bei besonderen Beratungsbedarfen zu Themen wie z. B. beruflicher Integration, Sucht, Schulden, psychischen Besonderheiten, etc. an unsere Kooperationspartner.

Gleichzeitig unterstützen wir die anderen Verfahrensbeteiligten wie Staatsanwaltschaft und Gericht bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der Reaktionen auf die Straftat. Durch unser Beratungs- und Betreuungsangebot schaffen wir in vielen Fällen Voraussetzungen, auf ein Gerichtsverfahren zu verzichten und eine Einstellung des Verfahrens zu ermöglichen (Diversion).

Steht ein Gerichtsverfahren an, begleiten wir die jungen Menschen zur Gerichtsverhandlung. Schon im Vorfeld geben wir in der Sache schriftlich durch den Jugendgerichtshilfebericht eine Stellungnahme gegenüber Staatsanwaltschaft, Jugendgericht und ggf. Verteidigung ab. In der Gerichtsverhandlung äußern wir uns mündlich und bringen die gewonnenen Erkenntnisse ein. Wir unterstützen damit das Gericht bei der Entscheidungsfindung, indem wir einen Vorschlag zu den zu ergreifenden jugendgerichtlichen Maßnahmen abgeben. Dabei steht nicht die strafbare Handlung im Mittelpunkt, sondern die sozialpädagogische Einschätzung, was aus erzieherischer Sicht erforderlich erscheint.

Die Begleitung der jungen Menschen endet nicht nach der Gerichtsverhandlung. Wir übernehmen danach die Vermittlung, Durchführung und Überwachung jugendgerichtlicher Weisungen. Dazu gehören vor allem ambulante Betreuungsangebote im Jugendstrafverfahren wie der „Osnabrücker Erfahrungskurs“, ein Präventionskurs für Eigentumsdelikte, verschiedene Angebote im Kontext Gewaltstraftaten, Einzelbetreuungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, ein Verkehrsunterricht, Betreute Arbeitsprojekte zur Ableistung von Sozialstunden und der „Täter-Opfer-Ausgleich“.

Wir halten während einer eventuellen Inhaftierung Kontakt zu den jungen Menschen und unterstützen sie bei der Wiedereingliederung. Im Falle drohender Untersuchungshaft leisten wir zeitnah Haftentscheidungshilfe.

Wir verstehen uns als pädagogische Ansprechpersonen für alle Fragen zum Thema Jugendkriminalität. Unser Beratungs- und Betreuungsangebot ist kostenlos.

Im „Haus des Jugendrechts“ sind wir der sozialpädagogische Partner, der durch seine Angebote maßgeblich dazu beiträgt, wesentliche Ziele wie die Förderung der Diversion oder die „Besondere Bearbeitung“ für stark gefährdete junge Menschen umzusetzen.

Stadt Osnabrück

Postalische Anschrift

Kollegienwall 28a/b
49074 Osnabrück

Berthold Wesseler  

Berthold Wesseler, Leiter JGH Osnabrück

Telefon: 0541 / 323-7270
E-Mail: wesseler@osnabrueck.de

Jörg Plümer  

Jörg Plümer, stellvertr. Leitung JGH

Telefon: 0541 / 323-7273
E-Mail: pluemer@osnabrueck.de

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